Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Allen Leistungen im Rahmen der Seminarprogramme liegen diese "Allgemeinen Bedingungen für Seminare der Firma LAMARC" zugrunde. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers die Lieferung und Leistung vorbehaltlos ausführen.
2. Anmeldung und Anmeldebestätigung
Die Buchung eines Lehrgangs erfolgt auf Anmeldung durch den Kunden. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Ist ein vom Teilnehmer gewünschtes Seminar bereits ausgebucht, so wird eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Seminartermin bzw. auf den gewünschten Ersatztermin vorgenommen. Der Auftraggeber erhält von LAMARC eine schriftliche Bestätigung. Bei der Buchung wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages fällig, zahlbar bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. Termine
Soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt, sind die Seminartermine verbindlich, wenn sie von LAMARC schriftlich bestätigt wurden. LAMARC behält sich vor, Seminare bis spätestens 10 Tage vor Beginn abzusagen. LAMARC teilt diese Seminarabsage unverzüglich mit und nimmt gleichzeitig eine Umbuchung auf eines der darauffolgenden Seminare vor. Kurzfristigere Absagen aus unvorhersehbaren Gründen höherer Gewalt bleiben hiervon unbeeinflußt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers an LAMARC bestehen nicht.
4. Absagen durch Teilnehmer
Absagen durch die Teilnehmer sind nicht mit Kosten verbunden, wenn sie bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginnn schriftlich eingehen. Bei nichtrechtzeitiger Absage wird eine Stornogebühr von 50% der Seminargebühr fällig. Erfolgt die Absage erst am Tag des Seminarbeginns oder später, so ist die volle Seminargebühr zu entrichten. Ersatzteilnehmer können jederzeit vom Auftraggeber gestellt werden.
5. Seminare beim Auftraggeber
Wird ein Seminar vereinbarungsgemäß in den Geschäftsräumen des Auftraggebers durchgeführt, so sorgt der Auftraggeber nach Absprache mit LAMARC auf eigene Kosten für einen geeigneten Raum sowie für etwaig benötigte, von LAMARC nicht gestellte Hilfsmittel. Für die Durchführung eines solchen Seminars behält sich LAMARC ein jeweils gesondertes, schriftliches Angebot vor.
6. Seminarzeiten
Die Seminare finden in der Regel von 9.00 - 17.00 Uhr statt. Um Ihnen die Anreise am Montag zu erleichtern, beginnen wir an diesem Tag um 10.00 Uhr. Abweichungen von diesen Zeiten werden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.
7. Seminargebühr
Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Seminardurchführung gültigen Preisliste. Die Preise schließen neben der Seminargebühr auch die erforderlichen Seminarunterlagen sowie die Nutzung der technischen Einrichtungen und Systeme am Schulungsort mit ein.
Im Preis enthalten sind außerdem Getränke während der Pausen sowie Verpflegung in der Mittagspause.
Im Seminarpreis nicht enthalten sind die Kosten für An- und Abreise sowie Übernachtungen. Die Preise verstehen sich exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen werden nach Buchung und Beginn des Seminars erstellt. Bei der Buchung wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages fällig, zahlbar bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die restliche Seminargebühr ist nach Rechnungsdatum innerhalb von zwei Wochen ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels verlieren alle etwaig gewährten Rabatte ihre Gültigkeit. Desweiteren werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweils gültigen Leitzinssatz der EZB berechnet.
8. Copyright
Die Seminarunterlagen enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder Teilen daraus bleiben vorbehalten. Kein Teil der Seminarunterlagen darf in irgendeiner Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LAMARC reproduziert oder in anderer Art und Weise vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
9. Schadensersatzansprüche
LAMARC haftet für unmittelbare und mittelbare Schäden (z.B. Folgeschäden, Vermögensschäden oder entgangener Gewinn), die im Zusammenhang mit der Durchführung des Seminars oder dem Gebrauch von Seminarunterlagen entstehen, nur dann, wenn vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, gleich aus welchem rechtlichen Grund, vorliegt.
10. Sonstiges
LAMARC behält sich vor, Seminarinhalte entsprechend den markttechnischen Erfordernissen zu gestalten und anzupassen. Ansprüche von LAMARC können nur dann mit Gegenforderungen des Auftraggebers verrechnet werden, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von LAMARC.